Unterschriftsbeglaubigungen

Zur Rechtswirksamkeit einer Erklärung vor öffentlichen Registern und Behörden kann die beglaubigte Form erforderlich sein. Diese Beglaubigungen lassen Sie vom Notar erledigen, um nachzuweisen, dass die Erklärung von der Person abstammt, die auch im Schriftstück Erklärungen abgibt.