Beratung zu Unterschriftsbeglaubigungen vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online
Zur Rechtswirksamkeit einer Erklärung vor öffentlichen Registern und Behörden kann die beglaubigte Form erforderlich sein. Diese Beglaubigungen lassen Sie vom Notar erledigen, um nachzuweisen, dass die Erklärung von der Person stammt, die auch im Schriftstück Erklärungen abgibt.
Weitere Informationen zu Unterschriftsbeglaubigungen finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das untenstehende Formular ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.
Ihre Dokumente im Überblick
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Formular möglichst vollständig auszufüllen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Unterschriftsbeglaubigung Online-Formular
Was ist eine Unterschriftsbeglaubigung?
Eine Unterschriftsbeglaubigung ist ein offizieller Vorgang, bei dem die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt wird. Dieser Prozess ist besonders wichtig bei rechtlichen und administrativen Angelegenheiten, um die Authentizität einer Unterschrift sicherzustellen und damit die Gültigkeit des Dokuments zu gewährleisten. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird nicht der Inhalt des Dokuments geprüft, sondern ausschließlich die Tatsache bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von der Person stammt, die sie geleistet hat.
Die Rolle des Notars: Der Notar spielt bei der Unterschriftsbeglaubigung eine zentrale Rolle, indem er die Identität des Unterzeichners überprüft und die Unterschrift offiziell bestätigt. Seine Anwesenheit und seine Autorität als öffentlicher Amtsträger gewährleisten, dass der Beglaubigungsprozess rechtlich einwandfrei und verbindlich abläuft. Der Notar fügt dem Dokument eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift hinzu und dokumentiert den Vorgang, was die Nachweisbarkeit sicherstellt.
Welche Paragraphen bilden die Grundlage dafür?
Die rechtliche Grundlage für die Unterschriftsbeglaubigung in Deutschland ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Bundesnotarordnung (BNotO) verankert. Der § 129 BGB regelt die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und ist dabei zentral. Dort wird festgelegt, dass eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, wenn das Gesetz dies vorsieht oder wenn die Parteien dies vereinbaren. Die Details der notariellen Tätigkeit, einschließlich der Unterschriftsbeglaubigung, werden in der Bundesnotarordnung (BNotO) im § 39 geregelt, der die Aufgaben und Befugnisse des Notars beschreibt. Zudem enthält die Beurkundungsgesetz (BeurkG) weitere Regelungen, insbesondere was die Formalitäten bei der Beglaubigung betrifft.
Ablauf einer Unterschriftsbeglaubigung
Der Ablauf einer Unterschriftsbeglaubigung ist in der Regel standardisiert und folgt einem klaren Muster:
- Terminvereinbarung: Zunächst wird ein Termin bei einem Notar oder einer anderen autorisierten Stelle vereinbart, um die Beglaubigung durchzuführen.
- Identitätsprüfung: Am Tag des Termins muss der Unterzeichner seine Identität nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Unterschrift leisten: Die Unterschrift muss in Anwesenheit des Notars oder einer autorisierten Person geleistet werden. Alternativ kann der Unterzeichner auch bestätigen, dass er die Unterschrift zuvor eigenhändig vorgenommen hat.
- Beglaubigungsvermerk: Der Notar oder die autorisierte Person fügt dem Dokument einen Beglaubigungsvermerk hinzu, der die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Dieser Vermerk enthält in der Regel das Datum der Beglaubigung, die Unterschrift des Notars oder der autorisierten Person sowie deren Dienstsiegel.
- Dokumentation: Der Vorgang wird durch den Notar in einem Register dokumentiert, um später eine Nachweisbarkeit zu gewährleisten.
- Aushändigung des beglaubigten Dokuments: Nach der Beglaubigung wird das Dokument dem Unterzeichner zurückgegeben, es wird auch eine Kopie in den Akten des Notars aufbewahrt.
Beispiel einer Unterschriftsbeglaubigung
Ein typisches Beispiel für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Beglaubigung einer im Ausland zu verwendenden Vollmacht. Stellen Sie sich vor, Sie möchten einer Person eine Vollmacht erteilen, um in Ihrem Namen rechtliche Geschäfte im Ausland abzuwickeln. Da es sich hierbei um eine weitreichende Befugnis handelt, ist es oft erforderlich, dass Ihre Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt wird, um sicherzustellen, dass das Dokument tatsächlich von Ihnen stammt und nicht manipuliert wurde. Sie vereinbaren also einen Termin beim Notar, legen Ihren Ausweis vor und unterzeichnen die Vollmacht in dessen Anwesenheit. Der Notar bestätigt anschließend die Echtheit Ihrer Unterschrift und fügt dem Dokument einen Beglaubigungsvermerk hinzu.
Wer darf eine Beglaubigung vornehmen?
In Deutschland darf die Beglaubigung einer Unterschrift in erster Linie von einem Notar vorgenommen werden. Daneben gibt es jedoch auch andere Stellen, die unter bestimmten Voraussetzungen Unterschriften beglaubigen dürfen; dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dazu zählen:
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen: Diese dürfen Beglaubigungen für Dokumente vornehmen, die im Zusammenhang mit einer Behörde oder einem Amt stehen, z.B. für Rentenangelegenheiten.
- Konsulate: Im Ausland können deutsche Konsulate die Beglaubigung von Unterschriften vornehmen.
- Verwaltungsbehörden: Auch bestimmte Verwaltungsbehörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn es um Dokumente geht, die sie selbst ausgestellt haben.
- Kirchen: In einigen Fällen können auch kirchliche Stellen Beglaubigungen vornehmen, etwa wenn es um kirchenrechtliche Angelegenheiten geht.
Welche Dokumente kann man beglaubigen?
Grundsätzlich können viele verschiedene Dokumente beglaubigt werden. Dabei ist es wichtig, dass das Dokument eine Unterschrift enthält, die durch den Notar oder die autorisierte Stelle beglaubigt werden soll. Häufig beglaubigte Dokumente sind:
- Vollmachten
- Verträge (z.B., Mietverträge)
- Einverständniserklärungen (z.B. für die Teilnahme von Minderjährigen an bestimmten Aktivitäten)
- Einverständniserklärungen für medizinische Eingriffe
- Gesellschafterbeschlüsse
- Bestätigungen über die Identität einer Person (z.B. für Bankgeschäfte)
- Erklärungen zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
Häufige Fragen
Wo kann man in Deutschland eine Unterschrift beglaubigen lassen?
Eine Unterschrift kann in Deutschland bei einem Notar, einer Gemeindeverwaltung, einer Stadtverwaltung oder einem deutschen Konsulat im Ausland beglaubigt werden.
Wer muss bei einer notariellen Beglaubigung anwesend sein?
Der Unterzeichner selbst muss bei einer notariellen Beglaubigung anwesend sein, um seine Unterschrift vor dem Notar zu leisten oder deren Echtheit zu bestätigen.
Kann man jeden Vertrag notariell beglaubigen lassen?
Nicht jeder Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Nur bestimmte Verträge, wie Immobiliengeschäfte, erfordern zwingend eine notarielle Beglaubigung. Für andere Verträge ist es optional.
Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad
Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.
Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940
Ihr Thorsten Glombik