Kaufverträge über Grundstücke sind grundsätzlich vor dem Notar zu errichten. Jeder andere Vertragstext hat nicht die erforderliche Form und ist daher unwirksam! Dies dient dem Schutz der Beteiligten, da der Kauf eines Hauses, eines Bauplatzes oder einer Eigentumswohnung ein wirtschaftlich bedeutendes Geschäft darstellt.

Ist der Kaufvertrag beurkundet, so übernimmt das Notariat auch die Umsetzung des Geschäfts vor dem Grundbuchamt (Auflassung) und sorgt für die Eintragung der Kreditsicherheiten für eine Bank Ihrer Wahl.

Der Notar findet auch geeignete Regelungen für Zubehör auf dem Grundstück wie zum Beispiel die Einbauküche, den Brennstoffvorrat oder sonstige Gegenstände. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei schwierigeren Gestaltungen!

 

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen und dem Notariat per Mail (info@notar-gl.de) oder per Fax/Post zukommen zu lassen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kaufvertrag herunterladen (PDF)