Vorsorge- und Betreuungsvollmachten

Jeder kann aufgrund Unfalls, Behinderung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage sein, Angelegenheiten im eigenen Sinne zu erledigen.

Unter der Annahme, dass diese Situation einmal eintreten wird, lässt sich eine Sorgevollmacht für eine oder mehrere Personen einrichten, die das Vertrauen des Vollmachtgebers genießt.

Der Notar spricht mit Ihnen den gewünschten Umfang der Vollmacht durch, regelt das Erlöschen der Vollmacht bei Nichteignung oder Vertrauensbruch und sorgt für die amtliche Aufbewahrung der Urkunde.

Die Kosten einer Vollmacht richten sich nach Ihren Vermögensverhältnissen und steigen mit der Größe des Vermögens.

 

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen und dem Notariat per Mail (info@notar-gl.de) oder per Fax/Post zukommen zu lassen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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