Beratung zu Vorsorgevollmachten vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online
Jeder kann aufgrund Unfalls, Behinderung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage sein, eigene Angelegenheiten zu erledigen.
Unter der Annahme, dass diese Situation einmal eintreten wird, lässt sich eine Vorsorgevollmacht für eine oder mehrere Personen einrichten, die ihr Vertrauen genießt.
Der Notar spricht mit Ihnen den gewünschten Umfang der Vollmacht durch, regelt das Erlöschen der Vollmacht bei Nichteignung oder Vertrauensbruch und sorgt für die amtliche Aufbewahrung der Urkunde.
Die Kosten einer Vollmacht richten sich nach Ihren Vermögensverhältnissen.
Weitere Informationen zu Vorsorgevollmachten finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das unten stehende Formular ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.
Ihre Dokumente im Überblick
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Vorsorgevollmacht Online-Formular
Vorsorgevollmachten: Bedeutung und Relevanz für die individuelle Absicherung
Die Themen Vorsorge und Betreuung spielen in unserem Leben eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, Situationen abzusichern, in denen wir selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen stellen dabei wichtige Instrumente dar, um sicherzustellen, dass persönliche Wünsche und Bedürfnisse auch dann respektiert werden, wenn man selbst aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr handlungsfähig ist. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen, und warum sind sie so wichtig? Nachfolgend werden die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erklärt und der Nutzen dieser Dokumente detailliert beleuchtet.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das es ermöglicht, eine oder mehrere Personen zu bevollmächtigen, im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen im persönlichen oder rechtlichen Bereich zu treffen. Diese Vollmacht greift in Situationen, in denen eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder fortgeschrittenem Alter nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht können also unter anderem Entscheidungen über finanzielle Angelegenheiten, Verträge oder auch medizinische Behandlungen getroffen werden. Die bevollmächtigte Person übernimmt somit eine wichtige Rolle und agiert im Namen der nicht mehr entscheidungsfähigen Person.
Die Betreuungsverfügung unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht dahingehend, dass sie verwendet wird, wenn ein gerichtlicher Betreuer für eine Person bestellt werden soll. In dieser Verfügung kann festgelegt werden, wer diese Betreuung übernehmen soll, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht umfassend genug ist. Der gerichtliche Betreuer agiert im rechtlichen Sinne als Vertreter der betroffenen Person und trifft Entscheidungen in den Bereichen, die vom Gericht als betreuungsbedürftig eingestuft werden.
Ein weiterer wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist die Patientenverfügung. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht regelt die Patientenverfügung ausschließlich medizinische Belange. Sie gibt präzise Auskunft darüber, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder bei einem unheilbaren Zustand ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Warum benötigt man Vorsorgevollmachten?
Die Vorsorgevollmachten sind von großer Bedeutung, da sie sicherstellen, dass im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten geregelt werden können. Ohne eine Vorsorgevollmacht muss in solchen Fällen ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Diese Person wird dann befugt, Entscheidungen im Namen der betroffenen Person zu treffen. Sinnvoller ist es jedoch, vorab durch eine rechtzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht, eine Vertrauensperson zu benennen, die im eigenen Sinne handelt.
Die Notwendigkeit dieser Dokumente wird oft unterschätzt, da viele Menschen nicht damit rechnen, plötzlich handlungsunfähig zu werden. Doch Unfälle, Schlaganfälle oder Demenzerkrankungen können jeden treffen – unabhängig vom Alter. In diesen Fällen bietet eine Vorsorgevollmacht eine wichtige Absicherung, um sicherzustellen, dass alle persönlichen und rechtlichen Belange in vertrauenswürdige Hände gelegt werden.
Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?
Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche des Lebens abdecken. Folgende Aspekte können in einer solchen Vollmacht geregelt werden:
Vermögensangelegenheiten: Hierzu zählen die Verwaltung von Bankkonten, das Treffen von Investitionsentscheidungen, die Verwaltung von Immobilien oder auch der Abschluss und die Kündigung von Verträgen. Eine bevollmächtigte Person kann in Vermögensfragen weitreichende Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers treffen.
Gesundheitliche Angelegenheiten: Die bevollmächtigte Person kann Entscheidungen im medizinischen Bereich treffen, etwa über Operationen, Therapien oder den Aufenthalt in Pflegeeinrichtungen. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Entscheidungen nicht den Regelungen der Patientenverfügung widersprechen dürfen.
Behördliche Angelegenheiten: Die bevollmächtigte Person kann bei Behördenanliegen im Namen des Vollmachtgebers auftreten, sei es bei Anträgen, Genehmigungen oder der Durchsetzung von Rechten gegenüber staatlichen Institutionen.
Persönliche Belange: Dies umfasst Entscheidungen über den Wohnort des Vollmachtgebers (etwa die Unterbringung in einem Pflegeheim) oder die Pflege- und Versorgungssituation.
Was geschieht, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?
Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, und der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls handlungsunfähig ist, tritt das Betreuungsgericht in Aktion. Das Gericht bestellt in einem solchen Fall einen gesetzlichen Betreuer, der dann die notwendigen Entscheidungen für die betroffene Person trifft. Diese Betreuungsperson kann ein naher Verwandter sein, jedoch besteht keine Garantie, dass dies immer der Fall ist. In vielen Fällen wird eine berufliche Betreuungsperson eingesetzt, die die rechtlichen Belange der betroffenen Person regelt. Da es sich hierbei um eine gerichtliche Entscheidung handelt, hat der Betroffene keinen direkten Einfluss darauf, wer ihn betreut. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Betreuungsverfügung zu erstellen, in der die eigene Wahl für den Betreuer festgelegt wird.
Wer sollte eine Vorsorgevollmacht erhalten?
Die Auswahl der bevollmächtigten Person ist von entscheidender Bedeutung, da diese Person in vielen Bereichen weitreichende Entscheidungen treffen kann. Deshalb sollte der Vollmachtgeber jemanden auswählen, dem er absolut vertraut. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, um eine möglichst umfassende Absicherung zu gewährleisten. Die bevollmächtigte Person muss in der Lage sein, verantwortungsbewusst zu handeln und die Wünsche und Interessen des Vollmachtgebers respektieren.
Es ist auch möglich, unterschiedliche Personen für verschiedene Aufgaben zu bevollmächtigen, etwa eine Person für finanzielle Angelegenheiten und eine andere für gesundheitliche Entscheidungen. Dies kann sinnvoll sein, wenn man beispielsweise einen engen Freund oder Verwandten als persönlichen Bevollmächtigten wählen möchte, aber eine andere Person für die Verwaltung des Vermögens bevorzugt.
Fazit
Vorsorgevollmachten bieten eine wichtige Möglichkeit, selbstbestimmt über das eigene Leben zu entscheiden, auch wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie schützen vor einer gesetzlich angeordneten Betreuung durch das Gericht und stellen sicher, dass vertraute Personen im eigenen Sinne handeln können. Durch eine sorgfältig erstellte Vorsorgevollmacht können finanzielle, gesundheitliche und persönliche Entscheidungen auch in schwierigen Zeiten abgesichert werden. Da unvorhergesehene Ereignisse jeden treffen können, ist es ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen.
Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad
Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.
Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940
Ihr Thorsten Glombik