In einem Ehevertrag regeln die Ehegatten oder Lebenspartner idealerweise vor Eheschließung ihren Güterstand, den Unterhalt, etwaige Altersabsicherung oder auch die Behandlung von Vermögen aus einer vorangegangenen Ehe. Sie sind nicht verpflichtet, einen Ehevertrag zu schließen, da das Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen enthält. Die notarielle Urkunde verleiht Ihrem Willen aber mehr Eindeutigkeit gegenüber Gesetzestexten und dient als Nachweis darüber, was zu welchem Zeitpunkt geschah.

Dies kann in Streitigkeiten vor dem Familiengericht entscheidend sein.

 

Auch während der Ehe kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, da sich Umstände in Ihrem Leben geändert haben. Beispiele hierfür sind die Geburt von Kindern oder wenn die Ehegatten zwischenzeitlich ein Unternehmen aufgebaut haben oder wenn Erbschaften das Vermögen eines Ehegatten stark verändern.

Ist die Ehe in der Krise so wird der Ehevertrag als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet mit den typischen Themen Getrenntlebenunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt nach der Scheidung.

Der Notar bespricht als neutrale Stelle welche Möglichkeiten der Rechtsgestaltung bestehen und erstellt Urkunden, die sich in vielen Fällen vor dem Familiengericht bewährt haben.

 

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Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen und dem Notariat per Mail (info@notar-gl.de) oder per Fax/Post zukommen zu lassen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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