Beratung zu Eheverträgen vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online

In einem Ehevertrag regeln die Ehegatten oder Lebenspartner idealerweise vor Eheschließung ihren Güterstand, den Unterhalt, etwaige Altersabsicherung oder auch die Behandlung von Vermögen aus einer vorangegangenen Ehe. Sie sind nicht verpflichtet, einen Ehevertrag zu schließen, da das Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen enthält. Die notarielle Urkunde verleiht Ihrem Willen aber mehr Eindeutigkeit gegenüber Gesetzestexten und dient als Nachweis darüber, was zu welchem Zeitpunkt geschah.

Dies kann in Streitigkeiten vor dem Familiengericht entscheidend sein.

Auch während der Ehe kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, da sich Umstände in Ihrem Leben geändert haben. Beispiele hierfür sind die Geburt von Kindern oder wenn die Ehegatten zwischenzeitlich ein Unternehmen aufgebaut haben oder wenn Erbschaften das Vermögen eines Ehegatten stark verändern.

Ist die Ehe in der Krise so wird der Ehevertrag als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet mit den typischen Themen Getrenntlebenunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt nach der Scheidung.

Der Notar bespricht als neutrale Stelle welche Möglichkeiten der Rechtsgestaltung bestehen und erstellt Urkunden, die sich in vielen Fällen vor dem Familiengericht bewährt haben.

Weitere Informationen zu Eheverträgen finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das unten stehende Formular ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.

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Ehevertrag Online-Formular

 

Eheverträge: Regelungen für die gemeinsame Zukunft

Eine Ehe ist in den meisten Fällen das Ergebnis von Liebe und Vertrauen, aber sie ist auch ein rechtlicher Vertrag zwischen zwei Menschen. In Deutschland gibt es für verheiratete Paare gesetzliche Regelungen, die unter anderem den Güterstand, den Unterhalt und den Versorgungsausgleich betreffen. Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, von diesen gesetzlichen Vorgaben abzuweichen und individuelle Absprachen zu treffen. Doch wann ist ein Ehevertrag sinnvoll, was sollte er regeln, und wie wird er rechtlich wirksam? In diesem Text werden diese Fragen ausführlich beantwortet, um einen umfassenden Überblick über das Thema Ehevertrag zu geben.

Was ist ein Ehevertrag und wann ist er sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Eheleuten oder solchen, die es werden wollen. In diesem Vertrag können die Partner verschiedene Aspekte ihrer Ehe individuell regeln. Dies betrifft insbesondere finanzielle Angelegenheiten und Vermögensverhältnisse, die während der Ehe und im Falle einer Trennung oder Scheidung relevant werden können. Der Gesetzgeber bietet zwar bereits standardisierte Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch , etwa den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371 ff. BGB), doch bietet ein Ehevertrag (§§ 1408 ff. BGB) die Möglichkeit, von diesen gesetzlichen Normen abzuweichen und individuelle Lösungen zu finden.

Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll, wenn:

Ungleiche Vermögensverhältnisse bestehen: Wenn einer der Partner deutlich mehr Vermögen oder Einkommen besitzt als der andere, kann ein Ehevertrag verhindern, dass der besserverdienende Partner bei einer Scheidung unangemessen hohe finanzielle Lasten tragen muss.

Eine Unternehmensbeteiligung vorliegt: Unternehmer oder Selbstständige können durch einen Ehevertrag verhindern, dass das Unternehmen im Fall einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einbezogen wird und damit wirtschaftlich geschwächt wird.

Einer der Partner deutlich jünger ist oder keine berufliche Karriere verfolgt: Ein Ehevertrag kann sicherstellen, dass der wirtschaftlich schwächere Partner im Falle einer Trennung abgesichert ist, zum Beispiel durch Unterhaltsregelungen oder durch eine Beteiligung am Vermögen.

Internationale Ehen geschlossen werden: Bei internationalen Ehen, in denen Partner aus unterschiedlichen Ländern stammen, kann ein Ehevertrag Klarheit darüber schaffen, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung Anwendung findet.

Ein Ehevertrag kann also als präventive Maßnahme betrachtet werden, um im Falle einer Trennung oder Scheidung unerwartete finanzielle Folgen zu vermeiden. Dies betrifft sowohl den Schutz von Vermögen als auch die Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Partners.

Welche Aspekte kann ein Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag kann verschiedene Aspekte der Ehe regeln, wobei der Fokus in der Regel auf vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Fragen liegt. Die häufigsten Regelungen in Eheverträgen betreffen:

Güterstände: Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Paare im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes. In der Zugewinngemeinschaft bleibt das vor der Ehe erworbene Vermögen jedes Partners getrennt, doch der während der Ehe erzielte Zugewinn wird im Falle einer Scheidung geteilt. Ein Ehevertrag kann hier Abweichungen regeln: 

  • Gütertrennung: In der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein Vermögen vollständig, es gibt keinen Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung. Dies ist besonders für Unternehmer sinnvoll, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Unternehmens zu wahren.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Hierbei kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder auf bestimmte Vermögensbestandteile begrenzt werden, beispielsweise wird das Unternehmen des einen Partners vom Zugewinnausgleich ausgenommen.

Unterhalt: Die gesetzlichen Regelungen sehen nach einer Scheidung Unterhaltszahlungen für den wirtschaftlich schwächeren Partner vor. Ein Ehevertrag kann jedoch im Voraus festlegen, wie der Unterhalt geregelt wird, etwa indem die Höhe oder Dauer der Unterhaltszahlungen bestimmt wird. Diese Regelungen können jedoch nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen getroffen werden, da ein völliger Ausschluss des Unterhalts im Falle einer Scheidung als sittenwidrig und damit unwirksam angesehen werden kann.

Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen, die während der Ehe erworben wurden. Ein Ehevertrag kann hier Abweichungen von der gesetzlichen Regelung vorsehen, zum Beispiel kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Erbrechtliche Regelungen: In einem Ehevertrag können auch erbrechtliche Regelungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere den Pflichtteil, den der Ehepartner im Todesfall erhält. Ein Ehevertrag kann erbrechtliche Ansprüche beschränken oder erweitern, etwa durch Verzichtserklärungen oder zusätzliche Zuwendungen.

Ein gut durchdachter Ehevertrag berücksichtigt diese unterschiedlichen Aspekte und wird individuell auf die Bedürfnisse der Ehepartner zugeschnitten.

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen und was sind die rechtlichen Voraussetzungen?

Ein Ehevertrag muss in Deutschland bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. Er muss notariell beurkundet werden, was bedeutet, dass beide Ehepartner den Vertrag vor einem Notar unterzeichnen und dieser den Ehevertrag beglaubigt. Der Notar ist dabei verpflichtet, die Ehepartner umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass beide Parteien die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags verstehen.

Wichtige rechtliche Grundsätze bei der Erstellung eines Ehevertrags:

Notarielle Beurkundung: Ohne die Beurkundung durch einen Notar ist der Ehevertrag nichtig. Der Notar stellt sicher, dass die Vereinbarungen klar und verständlich sind und keine Partei unangemessen benachteiligt wird.

Vermeidung von Sittenwidrigkeit: Ein Ehevertrag darf keine sittenwidrigen Klauseln enthalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Partei in unzumutbarer Weise benachteiligt wird, etwa durch den vollständigen Ausschluss von Unterhaltsansprüchen oder wenn der Vertrag eine extreme Ungleichheit zwischen den Partnern erzeugt. Solche Klauseln können gerichtlich für unwirksam erklärt werden.

Nachträgliche Anpassungen: Ein Ehevertrag kann im Laufe der Ehe an veränderte Lebenssituationen angepasst werden. Dies erfordert jedoch eine erneute notarielle Beurkundung.

Ein Ehevertrag, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bietet den Ehepartnern somit rechtliche Sicherheit und Klarheit, insbesondere in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten.

Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert oder aufgehoben werden?

Ja, ein Ehevertrag kann auch nach der Eheschließung geändert oder ganz aufgehoben werden. Dies wird oft als Anpassung an veränderte Lebensumstände notwendig. Beispielsweise kann der ursprüngliche Ehevertrag, der bei der Eheschließung geschlossen wurde, später nicht mehr den realen Bedürfnissen entsprechen, etwa weil sich die Vermögensverhältnisse erheblich verändert haben oder weil Kinder geboren wurden.

Für eine Änderung oder Aufhebung des Ehevertrags gelten dieselben formalen Anforderungen wie bei der ursprünglichen Erstellung: Auch hier ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Ehepartner müssen sich einig sein, welche Änderungen vorgenommen werden sollen, und diese von einem Notar beurkunden lassen.

Ist ein Ehevertrag bei einer Scheidung immer bindend?

Ein Ehevertrag ist grundsätzlich bindend, auch im Falle einer Scheidung. Allerdings können einzelne Regelungen eines Ehevertrags gerichtlich überprüft werden. Das Familiengericht kann Regelungen, die als sittenwidrig angesehen werden, für unwirksam erklären. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen, die eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen. Ein typisches Beispiel hierfür sind Klauseln, die den Unterhalt nach der Ehe vollständig ausschließen, obwohl der wirtschaftlich schwächere Partner erhebliche Nachteile erleiden würde.

Das Gericht kann den Ehevertrag auch dann teilweise für unwirksam erklären, wenn sich die Lebensumstände der Partner drastisch verändert haben und die ursprünglich vereinbarten Regelungen als unzumutbar erscheinen. Dies betrifft etwa den Fall, wenn ein Partner aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückstecken musste und dadurch erhebliche finanzielle Nachteile hat, die durch den Ehevertrag nicht ausreichend abgesichert sind.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Vermögen der Ehepartner und den im Vertrag getroffenen Regelungen. Die notarielle Beurkundung verursacht Gebühren, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten. Bei einem durchschnittlichen Vermögen liegen die Kosten meist im mittleren dreistelligen Bereich. Wird jedoch ein sehr hohes Vermögen oder komplexe Regelungen einbezogen, können die Kosten deutlich höher ausfallen.

Zusätzlich zu den Notargebühren können Anwaltskosten anfallen, wenn die Ehepartner sich vorab rechtlich beraten lassen oder der Vertrag von einem Anwalt erstellt wird. Diese Kosten können je nach Komplexität und Umfang der Beratung variieren.

Fazit: Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag kann für viele Paare eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Regelung darstellen. Insbesondere bei ungleichen Vermögensverhältnissen, bei Unternehmensbeteiligungen oder wenn einer der Partner während der Ehe seinen Beruf zugunsten der Familie aufgibt, schafft ein Ehevertrag Klarheit und Sicherheit. Er ermöglicht es, individuelle Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen und der Lebenssituation der Ehepartner gerecht werden, und kann im Fall einer Trennung oder Scheidung Streitigkeiten vermeiden.

Wichtig ist dabei, dass der Ehevertrag sorgfältig formuliert und notariell beurkundet wird, um seine Rechtswirksamkeit zu gewährleisten. Zudem sollten die Partner darauf achten, dass keine sittenwidrigen Klauseln aufgenommen werden, die später für unwirksam erklärt werden könnten. Auch eine regelmäßige Überprüfung des Ehevertrags auf Aktualität ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass er den sich verändernden Lebensverhältnissen entspricht.

Zusammengefasst bietet der Ehevertrag eine Möglichkeit, die rechtlichen und finanziellen Aspekte einer Ehe nach individuellen Vorstellungen zu gestalten und auf die Zukunft vorbereitet zu sein – sowohl für gute als auch für schwierige Zeiten.

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad

Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.

Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940

Ihr Thorsten Glombik