Die Grundschuld ist das gängige Sicherungsmittel für Kredite von Banken. Soll ein Kredit bewilligt werden, verlangt die Bank in der Regel die Bestellung einer Grundschuld. Ist umgekehrt ein Darlehen zurückgezahlt, so kann die zugehörige Grundschuld gelöscht werden. Ist ein Darlehen zum Teil zurückgezahlt, so kann die Grundschuld reduziert werden. Das Notariat bietet Ihnen bewährte Formulare zur Bestellung, Änderung oder Löschung dieses Rechts und stellt die erforderlichen Anträge vor dem Grundbuchamt.