Beratung zur Patientenvorsorge vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online

In einer Verfügung können Sie auch regeln, ob Sie lebensverlängernde Behandlungen durch künstliche Ernährung oder Versorgung durch Apparatemedizin bei drohendem Hirntod beanspruchen möchten. Weiter können Sie sich darüber erklären, ob Ihre Organe zum Zwecke der Organspende entnommen werden dürfen.

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Vorsorgevollmacht Online-Formular

 

Die Patientenverfügung: Ein Weg zu selbstbestimmten Entscheidungen am Lebensende

Die Patientenverfügung ist ein essenzielles Instrument der persönlichen Vorsorge, das es ermöglicht, über medizinische Behandlungen und Maßnahmen zu bestimmen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In Deutschland ist das Recht auf Selbstbestimmung ein hohes Gut, und die Patientenverfügung spielt eine wichtige Rolle dabei, dieses Recht auch in medizinisch herausfordernden Situationen aufrechtzuerhalten. Dieser Text beleuchtet, was eine Patientenverfügung ist, wie sie sich von der Vorsorgevollmacht unterscheidet und welche Punkte bei der Erstellung beachtet werden sollten. Zudem werden häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung beantwortet.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung oder einer Situation, in der sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, wünscht oder ablehnt. Sie richtet sich in erster Linie an Ärzte und Pflegepersonal und ist vor allem dann von Bedeutung, wenn eine lebensbedrohliche Situation oder eine unheilbare Erkrankung vorliegt. Eine Patientenverfügung gibt konkrete Anweisungen, etwa darüber, ob lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ausschließlich auf medizinische Aspekte begrenzt. Während die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson dazu ermächtigt, im Namen des Verfassers rechtliche und gesundheitliche Entscheidungen zu treffen, bezieht sich die Patientenverfügung explizit auf die medizinische Behandlung und setzt den Willen des Verfassers unabhängig davon durch, ob eine bevollmächtigte Person vorhanden ist oder nicht. Die Patientenverfügung hingegen tritt direkt in Kraft, wenn medizinische Entscheidungen notwendig werden, und bindet Ärzte und medizinisches Personal an die festgelegten Wünsche.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Die Patientenverfügung ist von entscheidender Bedeutung, weil sie den eigenen Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen selbst dann durchsetzt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, sich dazu zu äußern. Gerade in Situationen, in denen Menschen nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, ermöglicht die Patientenverfügung, dass die Wünsche des Patienten respektiert werden. Ohne eine Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige oft schwierige Entscheidungen treffen, ohne genau zu wissen, was der Betroffene selbst gewollt hätte. Eine solche Verfügung entlastet damit auch Angehörige und Ärzte, indem sie klare Handlungsanweisungen gibt.

Die rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1827 ff BGB) festgelegt. Sie ist für Ärzte und Pflegekräfte verbindlich, wenn die Formulierungen klar und auf die aktuelle medizinische Situation anwendbar sind. Es ist daher essentiell, die Patientenverfügung präzise und verständlich zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welche medizinischen Maßnahmen können in einer Patientenverfügung geregelt werden?

Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, konkrete Anweisungen für verschiedene medizinische Szenarien zu geben. Typischerweise werden in einer Patientenverfügung folgende Punkte geregelt:

Lebensverlängernde Maßnahmen: Der Verfasser kann festlegen, ob Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder die Gabe von Antibiotika in lebensbedrohlichen Situationen durchgeführt werden sollen.

Reanimation: Es kann festgelegt werden, ob und unter welchen Umständen Wiederbelebungsmaßnahmen (z. B. Herz-Lungen-Wiederbelebung) ergriffen werden dürfen.

Schmerzbehandlung und Palliativmedizin: Viele Menschen legen in ihrer Patientenverfügung fest, dass sie in aussichtslosen Situationen Schmerzmittel und palliative Betreuung erhalten möchten, um Leiden zu lindern, auch wenn dies das Leben möglicherweise verkürzt.

Spezifische Krankheitsbilder: Die Patientenverfügung kann sich auf spezifische Krankheitsbilder beziehen, etwa auf Demenz im Endstadium oder Koma. In solchen Fällen wird festgelegt, ob die Person in einem solchen Zustand noch medizinisch behandelt oder ob auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll.

Was muss beim Erstellen einer Patientenverfügung beachtet werden?

Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wichtig, die eigenen Wünsche so konkret wie möglich zu formulieren. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht leiden“ oder „Ich will würdevoll sterben“ sind nicht präzise genug und können zu Auslegungsproblemen führen. Stattdessen sollten klare Anweisungen gegeben werden, z. B. „Ich lehne eine künstliche Ernährung in einer irreversiblen Bewusstlosigkeit ab“ oder „Ich wünsche keine Wiederbelebungsmaßnahmen, wenn ich dauerhaft auf intensive medizinische Unterstützung angewiesen wäre“.

Folgende Punkte sollten beim Erstellen einer Patientenverfügung berücksichtigt werden:

Persönliche Werte und Vorstellungen: Die Patientenverfügung sollte die individuellen Wünsche und Vorstellungen des Verfassers widerspiegeln. Es ist ratsam, sich über die eigenen Werte und Vorstellungen im Hinblick auf lebensverlängernde Maßnahmen klar zu werden.

Beratung durch medizinisches Personal: Da es schwierig sein kann, die medizinischen Szenarien genau zu erfassen, kann eine Beratung durch den Hausarzt oder einen Palliativmediziner sinnvoll sein. Diese Fachleute können aufklären, was medizinisch möglich und sinnvoll ist, und helfen, die Patientenverfügung praxisgerecht zu formulieren.

Regelmäßige Überprüfung: Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig, etwa alle zwei bis drei Jahre, überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch den aktuellen Vorstellungen entspricht. Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation oder im Gesundheitszustand können Anpassungen notwendig machen.

Aufbewahrung: Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung im Ernstfall leicht auffindbar ist. Sie sollte bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt und zusätzlich eine Kopie an eine Vertrauensperson oder den Hausarzt übergeben werden. Auch eine Eintragung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann sinnvoll sein.

Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?

Ja, eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, sofern sie klar formuliert ist und sich auf die aktuelle medizinische Situation anwenden lässt. Ärzte sind dazu verpflichtet, sich an die Anweisungen in der Patientenverfügung zu halten, es sei denn, sie sehen einen medizinischen Grund, der dagegen spricht oder die Verfügung ist unklar formuliert. Falls jedoch Unklarheiten bestehen, zum Beispiel weil die Formulierungen zu allgemein gehalten sind oder die konkrete Situation nicht abgedeckt ist, kann es zu Unsicherheiten kommen. In solchen Fällen entscheidet das Gericht darüber, wie weiter vorzugehen ist. Auch deshalb ist eine präzise und medizinisch fundierte Formulierung entscheidend.

Was geschieht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt und eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, müssen Ärzte in Abstimmung mit den nächsten Angehörigen oder einem gerichtlich bestellten Betreuer entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden. Dabei orientieren sich die Ärzte an dem mutmaßlichen Willen des Patienten, also daran, was dieser nach Einschätzung der Angehörigen oder aufgrund früherer Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen oder nach eigenen persönlichen Wertvorstellungen gewollt hätte.

Das Fehlen einer Patientenverfügung kann jedoch zu Konflikten führen, insbesondere wenn Angehörige unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was der Betroffene gewünscht hätte. Eine klare Patientenverfügung schützt somit auch die Angehörigen vor der Belastung, in solchen schweren Momenten Entscheidungen für den Betroffenen treffen zu müssen.

Wie unterscheidet sich eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Person, im Namen des Vollmachtgebers rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen zu treffen. Diese Vertrauensperson kann – wenn keine Patientenverfügung vorliegt – auch über medizinische Maßnahmen entscheiden, jedoch nur in dem Rahmen, den das Gesetz zulässt und unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens des Vollmachtgebers.

Die Patientenverfügung hingegen richtet sich direkt an das medizinische Personal und gibt konkrete Anweisungen zu Behandlungen. Während eine Vorsorgevollmacht in verschiedenen rechtlichen und persönlichen Bereichen gilt, beschränkt sich die Patientenverfügung auf medizinische Entscheidungen.

Fazit

Die Patientenverfügung ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge, der es ermöglicht, selbstbestimmt über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, auch wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Sie unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung dadurch, dass sie ausschließlich medizinische Entscheidungen betrifft. Eine gut formulierte Patientenverfügung kann sicherstellen, dass die eigenen Wünsche am Lebensende respektiert werden, und gleichzeitig Angehörige und Ärzte in schwierigen Situationen entlasten. Da sich Lebensumstände und medizinische Möglichkeiten ändern können, ist es ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So bleibt die Selbstbestimmung auch in den schwersten Zeiten erhalten.

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad

Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.

Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940