Scheidungsvereinbarungen

Beratung zu Scheidungsvereinbarungen vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Kapitel über das Familienrecht die Voraussetzungen von Unterhalt, Zugewinnausgleich und die Beteiligung von Ehegatten an Rentenleistungen.

Wenn Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen wollen und um Streitigkeiten vor dem Familienrichter im Scheidungsverfahren vorzubeugen – besteht die Möglichkeit durch notarielle Urkunden Angelegenheiten zwischen den Eheleuten zu regeln.

Dies kann rein vorsorglich als Ehevertrag am Beginn der Ehe oder als Scheidungsvereinbarung in der Krise vorgenommen werden. Der klassische Fall ist dabei, dass ein Unternehmen nicht davon Schaden nehmen soll, dass der Unternehmer sich scheiden lässt. Der Notar wird hier beratend für Sie tätig und bespricht auch die steuerliche Seite mit Ihrem Steuerberater.

Häufig sparen Sie durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten im Scheidungsverfahren!

Weitere Informationen zu Scheidungsvereinbarungen finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das unten stehende Datenblatt ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Scheidungsvereinbarung Online-Formular

 

Klassische Beispiele für eine Scheidungsvereinbarung

Klassische Beispiele für Scheidungsvereinbarungen umfassen Regelungen zur Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Umgangsrecht und Schuldenaufteilung. Für ein normales Ehepaar könnte die Vereinbarung festlegen, dass das gemeinsame Haus verkauft und der Erlös geteilt wird, der Ehemann monatlich 500 Euro Ehegattenunterhalt für zwei Jahre zahlt.

Für einen Unternehmer könnte die Vereinbarung zusätzlich Regelungen zum Schutz der Firma enthalten. Zum Beispiel könnte festgelegt werden, dass das Unternehmen vollständig im Eigentum des Ehemanns bleibt, während die Ehefrau eine einmalige Abfindung in Höhe von 100.000 Euro erhält. Dies schützt die Firma vor einer Aufteilung und sichert den Fortbestand des Unternehmens.

Inhalte einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung regelt verschiedene Aspekte der Trennung oder Scheidung, um Konflikte zu vermeiden und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Typische Inhalte einer solchen Vereinbarung umfassen:

Vermögensaufteilung

Festlegung, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, einschließlich Immobilien, Fahrzeuge, Konten und persönlicher Gegenstände.

Unterhaltszahlungen

Vereinbarung über Ehegattenunterhalt, einschließlich Höhe, Dauer und Zahlungsmodalitäten.

Schuldenaufteilung

Klare Zuweisung von Schulden und Verbindlichkeiten, wie Kredite, Hypotheken und Kreditkarten.

Versicherungen und Rentenansprüche

Regelungen zu bestehenden Versicherungen (Lebensversicherungen, Krankenversicherungen) und Rentenansprüchen, einschließlich betrieblicher Altersvorsorge.

Sonstige Regelungen

Vereinbarungen zu Steuerfragen, zu Umgangs- und Sorgerecht (ggf. in Abstimmung mit dem Jugendamt) Aufteilung von Haustieren, Nutzung von gemeinsamen Eigentum (z. B. Ferienwohnungen) und sonstigen spezifischen Punkten.

Eine solche Vereinbarung wird von dem Notar erstellt, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend und fair für beide Parteien ist. Sie bietet eine strukturierte Lösung, um Konflikte während und nach der Trennung zu minimieren und die rechtliche Sicherheit beider Parteien zu gewährleisten.Auch einen Entwurf, den Ihr Anwalt gefertigt hat, beurkundet der Notar gerne.

Ablauf einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Ablauf einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Notar umfasst mehrere Schritte:

  1. Beratung: Die Parteien konsultieren einen Notar, um ihre Wünsche und Bedürfnisse zu besprechen.
  2. Verhandlung und Ausarbeitung: Der Notar hilft bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung, die Vermögensaufteilung, Unterhaltsregelungen, Sorgerecht und andere wichtige Punkte umfasst.
  3. Beurkundung: Die Parteien unterzeichnen die Vereinbarung vor dem Notar, der die rechtliche Gültigkeit sicherstellt.
  4. Umsetzung: Die Vereinbarung tritt in Kraft und regelt die Scheidungsfolgen verbindlich und rechtssicher. Wird eine Immobilie übertragen, kümmert sich der Notar um den Vollzug im Grundbuch.

Dieser Prozess gewährleistet eine strukturierte und rechtlich solide Lösung für Paare, die sich einvernehmlich trennen möchten, ohne ein gerichtliches Verfahren durchlaufen zu müssen.

Einordnung der Scheidungsfolgenvereinbarung im Scheidungsprozess

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein zentraler Bestandteil des Scheidungsprozesses und regelt die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten der Parteien nach der Trennung. Sie wird typischerweise vor oder während des Scheidungsverfahrens ausgehandelt und kann entweder freiwillig von den Parteien  abgeschlossen werden. Die Vereinbarung wird vom Gericht überprüft und kann Teil des Scheidungsbeschlusses werden, sofern sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dadurch bietet sie eine strukturierte Grundlage für die Aufteilung von Vermögen, Unterhaltszahlungen und Sorgerechtsregelungen, was den Prozess der Scheidung effizienter und weniger konfliktreich gestaltet. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung spart dabei erhebliche Kosten im Vergleich zu einem Scheidungsverfahren nur bei Gericht.

Weshalb ist die notarielle Beurkundung entscheidend?

Die notarielle Beurkundung ist entscheidend, weil sie der Scheidungsfolgenvereinbarung rechtliche Verbindlichkeit verleiht. Durch die Beurkundung stellt der Notar sicher, dass die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Parteien ihre Rechte und Pflichten vollständig verstehen. Dies fördert die Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten über Interpretationen oder Nichterfüllung der Vereinbarung. Zudem wird die Vereinbarung erst durch die notarielle Beurkundung wirksam. 

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad

Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.

Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940

Ihr Thorsten Glombik