Scheidungsvereinbarungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Kapitel über das Familienrecht die Voraussetzungen von Unterhalt, Zugewinnausgleich und die Beteiligung von Ehegatten an Rentenleistungen.

Wenn Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen wollen und um Streitigkeiten vor dem Familienrichter im Scheidungsverfahren vorzubeugen – besteht die Möglichkeit durch notarielle Urkunden Angelegenheiten zwischen den Eheleuten zu regeln.

Dies kann rein vorsorglich als Ehevertrag am Beginn der Ehe oder als Scheidungsvereinbarung in der Krise vorgenommen werden. Der klassische Fall ist dabei, dass ein Unternehmen nicht davon Schaden nehmen soll, dass der Unternehmer sich scheiden lässt. Der Notar wird hier beratend für Sie tätig und bespricht auch die steuerliche Seite mit Ihrem Steuerberater.

Häufig sparen Sie durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten im Scheidungsverfahren!