Mit einem Erbvertrag können Sie, wie auch beim Testament, regeln, wer zu welchem Zeitpunkt Ihr Vermögen erben soll, zum Beispiel erst der überlebende Ehegatte, danach die Kinder. Ferner besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit den länger lebenden Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen, wenn er nach Ihrem Tode nochmals heiraten sollte.

Auch besteht die Möglichkeit, den länger lebenden Ehegatten im Testament zu binden, sodass Änderungen nach dem Tod des anderen Ehegatten gesperrt sind. Ein Einzeltestament des länger lebenden Ehegatten wäre in dem Fall von vornherein unwirksam.

 

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Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen und dem Notariat per Mail (info@notar-gl.de) oder per Fax/Post zukommen zu lassen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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