Ein Erbschein ist erforderlich, um die eingetretene Erbfolge nachzuweisen. Die Vorlage des Erbscheins erleichtert es Ihnen gegenüber Banken des Verstorbenen aufzutreten oder den neuen Eigentümer (Erben) eines Grundstücks in das Grundbuch eintragen zu lassen. Die entsprechenden Anträge an das Grundbuchamt erledigen wir für Sie. Gleichzeitig hilft der Notar bei der Ausgleichung und Abwicklung sogenannter Erbengemeinschaften (immer dann, wenn kein Alleinerbe gewählt ist).

 

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen und dem Notariat per Mail (info@notar-gl.de) oder per Fax/Post zukommen zu lassen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Erbscheinantrag herunterladen (PDF)