Beratung zur Annahme eines Kindes vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online
Inhaltsverzeichnis
Adoption Minderjähriger
Adoption Volljähriger
Adoptionsvarianten
Fazit
Adoption (lateinisch adoptio) bedeutet, dass eine Person rechtlich als Kind in eine Familie aufgenommen wird, obwohl es sich nicht um die leiblichen Eltern handelt. Es entsteht ein neues Eltern-Kind-Verhältnis zwischen der Person, die adoptiert und dem Kind. Dabei spielt die biologische Abstammung keine Rolle. Sowohl Verwandte als auch Nicht-Verwandte können adoptiert werden. Normalerweise enden die rechtlichen Beziehungen des adoptierten minderjährigen Kindes zu seinen leiblichen Eltern. Das adoptierte minderjährige Kind erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption von Erwachsenen oder engen Verwandten gibt es teilweise andere Regeln.
Die Annahme eines Kindes (Adoption), das nicht biologisch von Ihnen abstammt, aber tatsächlich im Familienverbund lebt, ist möglich, wenn familiäre Beziehungen entstanden sind, die einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis in nichts nachstehen und die Annahme dem Kindeswohl dient. Die Entscheidung darüber trifft das Familiengericht. Der Antrag ist in notarieller Form gegenüber dem Familiengericht zu stellen.
Weitere Informationen zu Adoptionen finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das unten stehende Datenblatt ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.
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Adoption Online-Formular
Adoption Minderjähriger
Grundlagen
Die Adoption Minderjähriger ist ein rechtlich komplexer Prozess, der darauf abzielt, eine neue Eltern-Kind-Beziehung zu schaffen,. In Deutschland darf eine Adoption nur durch bestimmte Stellen wie Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter oder konfessionelle und nicht-konfessionelle Adoptionsdienste vermittelt werden und wird durch einen Beschluss des Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Das Hauptziel der Adoption ist es, dem Wohl des Kindes zu dienen und ihm eine stabile und liebevolle Umgebung zu bieten.
Einwilligungserklärungen
Für die Adoption eines minderjährigen Kindes sind verschiedene Einwilligungen erforderlich. Die leiblichen Eltern müssen zustimmen, wobei die Einwilligung der Mutter erst acht Wochen nach der Geburt wirksam erteilt werden kann, um ihr ausreichend Bedenkzeit zu geben. In bestimmten Fällen kann auf die Einwilligung eines Elternteils verzichtet werden, wenn beispielsweise der Aufenthaltsort unbekannt ist oder schwerwiegende Gründe vorliegen. Kinder ab 14 Jahren müssen selbst in die Adoption einwilligen, jüngere Kinder werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Diese Einwilligungen müssen notariell beurkundet werden und sind unwiderruflich, es sei denn, der Adoptionsantrag wird zurückgezogen oder abgelehnt.
Unterlagen
Für die Beantragung einer Adoption sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Dazu gehören persönliche Dokumente der Adoptiveltern wie Geburtsurkunden, Eheurkunden und Gesundheitszeugnisse, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie polizeiliche Führungszeugnisse. Auch das Kind benötigt Dokumente wie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls Gesundheitszeugnisse. Darüber hinaus muss ein umfangreicher Bericht über die familiäre und soziale Situation der Adoptiveltern erstellt werden, um ihre Eignung zu überprüfen. Das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle sammelt und überprüft diese Unterlagen im Rahmen des Adoptionsverfahrens.
Adoptionsverfahren
Das Adoptionsverfahren beginnt bei Adoption eines fremden Kindes oder der Adoption des Stiefkindes mit der Kontaktaufnahme zu einer Adoptionsvermittlungsstelle. Nach einer ersten Beratung folgt eine intensive Überprüfung der Bewerber durch das Jugendamt, die sogenannte Eignungsprüfung. Diese umfasst Hausbesuche, Gespräche und die Überprüfung der vorgelegten Unterlagen. Wenn die Adoptiveltern als geeignet eingestuft werden, folgt bei Adoption eines fremden Kindes eine Phase der Vermittlung und Eingewöhnung, in der das Kind ggf. zunächst in Pflege genommen wird. Das Vormundschaftsgericht entscheidet schließlich über die Adoption, wobei das Kindeswohl stets im Vordergrund steht. Dieser Prozess kann mehrere Monate bis Jahre dauern.
Rechtsfolgen
Mit der rechtskräftigen Adoption erlischt das rechtliche Verhältnis des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und es entsteht ein neues, vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und hat nun dieselben Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind, einschließlich Unterhalts- und Erbrechten. Eine neue Geburtsurkunde wird ausgestellt, die den neuen Namen des Kindes enthält, ohne Hinweise auf die Adoption. Alle rechtlichen Bindungen zu den leiblichen Verwandten des Kindes, wie z. B. Unterhalts- und Erbrechte, erlöschen ebenfalls. In Ausnahmefällen, etwa bei der Adoption des Kindes durch den neuen Ehepartner eines Elternteils, bleibt das rechtliche Verhältnis zu einem leiblichen Elternteil bestehen.
Adoption Volljähriger
Grundlagen der Adoption Volljähriger
Die Adoption Volljähriger in Deutschland ist ein spezielles Verfahren, das sowohl familiäre als auch rechtliche Bindungen zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden schafft. Diese Form der Adoption ermöglicht es, eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu begründen, obwohl der Anzunehmende bereits volljährig ist. Die Hauptgründe für eine Erwachsenenadoption sind oft emotionaler und sozialer Natur, wie zum Beispiel die formelle Anerkennung einer bereits bestehenden familiären Bindung.
Einwilligungserklärungen
Ein wesentlicher Unterschied zur Adoption Minderjähriger besteht darin, dass bei der Adoption Volljähriger keine Einwilligung der leiblichen Eltern notwendig ist. Jedoch müssen der Annehmende und der Anzunehmende ihre Einwilligung in notariell beurkundeter Form abgeben. Wenn der Anzunehmende verheiratet ist, ist auch die Einwilligung seines Ehegatten erforderlich. Gleiches gilt für den Ehegatten des Annehmenden.
Erforderliche Unterlagen
Für das Adoptionsverfahren müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören die Geburtsurkunden des Anzunehmenden und des Annehmenden sowie, falls zutreffend, die Heiratsurkunden. Zusätzlich wird oft ein Führungszeugnis und eine Aufenthaltsbescheinigung des Anzunehmenden verlangt. Diese Unterlagen sind notwendig, um die Identität und den rechtlichen Status der beteiligten Personen zu überprüfen und das Verfahren formal korrekt durchzuführen.
Adoptionsverfahren
Das Verfahren zur Adoption Volljähriger ähnelt dem der Minderjährigenadoption, jedoch ohne die Beteiligung des Jugendamts. Nach der Einreichung des Adoptionsantrags beim Familiengericht werden alle erforderlichen Unterlagen geprüft und die Beteiligten schriftlich angehört. Das Gericht setzt einen Termin zur persönlichen Anhörung an, um die Ernsthaftigkeit und die Motive der Adoption zu überprüfen. Falls besondere Umstände vorliegen, wie z.B. bei Stiefkindadoption oder bei einer früheren Aufnahme des Anzunehmenden in die Familie des Annehmenden, kann das Gericht die Adoption mit Wirkungen einer Minderjährigenadoption aussprechen.
Rechtsfolgen
Mit der Annahme als Kind erhält der Volljährige die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Annehmenden. Dies umfasst Unterhalts- und Erbansprüche sowie die Möglichkeit, den Familiennamen des Annehmenden anzunehmen. Im Gegensatz zur Minderjährigenadoption bleiben jedoch die Verwandtschaftsverhältnisse des Anzunehmenden zu seinen leiblichen Verwandten bestehen, es sei denn, es wird ausdrücklich anders beantragt und genehmigt. Eine Adoption Volljähriger begründet in der Regel kein Aufenthaltsrecht in Deutschland und führt auch nicht automatisch zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese kann nur erworben werden, wenn der Antrag vor Eintritt der Volljährigkeit gestellt wurde.
Die Adoption Volljähriger ist somit eine Möglichkeit, familiäre Bindungen auch im Erwachsenenalter rechtlich zu begründen.
Adoptionsvarianten
Neben der Adoption Minderjähriger und Volljähriger gibt es weitere spezielle Adoptionsformen, die auf besondere familiäre oder rechtliche Situationen zugeschnitten sind:
Stiefkindadoption
Bei der Stiefkindadoption adoptiert der neue Ehepartner eines Elternteils dessen leibliches Kind. Dies ist häufig in Patchwork-Familien oder gleichgeschlechtlichen Ehen der Fall, um die rechtliche Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil zu begründen.
Verwandtenadoption
Hierbei adoptiert ein Verwandter das Kind, etwa die Großeltern, Onkel oder Tanten. Dies geschieht oft, wenn die leiblichen Eltern aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen.
Halbwaisenadoption
Diese Form der Adoption kommt vor, wenn ein leiblicher Elternteil verstorben ist und der überlebende Elternteil das Kind zur Adoption freigibt, damit es von einer anderen Familie angenommen wird.
Sonderbedarf-Adoption
In diesen Fällen werden Kinder adoptiert, die besondere Bedürfnisse haben, wie körperliche oder geistige Behinderungen. Hierbei liegt der Fokus darauf, diesen Kindern eine geeignete und unterstützende Umgebung zu bieten.
Auslandsadoption
Bei der Auslandsadoption adoptieren Eltern ein Kind aus einem anderen Land. Diese Art der Adoption unterliegt sowohl den nationalen Gesetzen des Herkunftslandes als auch denen des Adoptionslandes und ist oft mit zusätzlichen rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen verbunden.
Inlandsadoption durch Pflegeeltern
Pflegeeltern können sich entscheiden, ein Kind, das sie längere Zeit betreut haben, zu adoptieren, um ihm ein dauerhaftes Zuhause zu bieten.
Diese verschiedenen Adoptionsformen zeigen, wie flexibel das Adoptionsrecht ist, um unterschiedlichen familiären Situationen gerecht zu werden und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Fazit
Adoption schafft stabile und liebevolle familiäre Bindungen unabhängig von der biologischen Abstammung. Bei der Adoption Minderjähriger steht das Wohl des Kindes im Vordergrund, wobei umfassende Prüfungen und Zustimmungen erforderlich sind. Das Kind erhält die gleichen Rechte wie leibliche Kinder, und die Bindungen zu den leiblichen Eltern erlöschen meist vollständig. Die Adoption Volljähriger, oft aus emotionalen Gründen, erfordert keine Zustimmung der leiblichen Eltern, bewirkt aber ähnliche rechtliche Veränderungen.
Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad
Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.
Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940
Ihr Thorsten Glombik
Weiterführende Informationen
Familienportal des Bundes – Informationen zur Adoption
Das Familienportal bietet umfassende Informationen zu den verschiedenen Formen der Adoption, den Voraussetzungen und dem Ablauf des Adoptionsverfahrens in Deutschland.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Publikationen zum Thema Adoption
Das BMFSFJ stellt verschiedene Publikationen bereit, die über rechtliche Neuerungen und allgemeine Informationen zum Adoptionsprozess informieren.
AOK – Adoption in Deutschland: Das müssen Sie wissen
Die AOK informiert über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Herausforderungen einer Adoption in Deutschland und gibt hilfreiche Tipps für angehende Adoptiveltern.