Annahme eines Kindes

Die Annahme eines Kindes, das nicht biologisch von Ihnen abstammt, aber tatsächlich im Familienverband lebt (Adoption) ist möglich, wenn die erforderliche geistige und soziale Gemeinschaft Bestand hat und die Annahme dem Kindeswohl dient.

Die Entscheidung darüber trifft das Familiengericht. Der Antrag ist in notarieller Form vor das Familiengericht zu tragen.