Der Notar
Notarielle Beratung auf Augenhöhe
In meiner Funktion als Notar bin ich – im Gegensatz zur Anwaltstätigkeit – verpflichtet, alle Beteiligten objektiv und neutral zu beraten. Ziele und Interessen aller Beteiligten werden vor jeder Beurkundung ermittelt, um diese rechtssicher umzusetzen.
Sie werden von mir über Inhalt und Auswirkungen Ihres Rechtsgeschäfts umfassend und ausführlich beraten.
Die Tätigkeiten eines Notars umfasst (neben vielen weiteren Aufgaben) im Wesentlichen
- Grundstücksrecht, Verkauf und Erwerb von Immobilien
- Begründung und Übertragung von Wohneigentum und Erbbaurechten
- Bestellung von Grundpfandrechten und sonstigen Rechten
- Vertragliche Gestaltung und Beurkundung von Verträgen der Personen- und Kapitalgesellschaften
- Protokollierung von Gesellschafterversammlungen
- Unternehmenskaufverträge
- Nachfolgeregelungen von Unternehmen
- Beurkundung von einseitigen oder gemeinschaftlichen Testamenten sowie Erbverträgen
- Erbauseinandersetzungen, Erbausschlagungen
- Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Betreuung beim Vollzug der notariellen Urkunden
- Grundbuch-, General und Vorsorgevollmachten
- Beglaubigung von Erklärungen zur Einreichung bei öffentlichen Registern und Behörden