Beratung zur Handelsregisteranmeldung

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online

Inhaltsverzeichnis

Welche Unternehmen benötigen eine Handelsregisteranmeldung?
Was ist bei einer Handelsregisteranmeldung zu beachten?
Weiterführende Informationen

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Der Notar berät Sie, welche Unterlagen zur Handelsregisteranmeldung benötigt werden, trägt diese zusammen und stellt den Antrag nebst Nachweisen beim zuständigen Handelsregistergericht.

Weitere Informationen zu Handelsregisteranmeldungen finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das unten stehende Datenblatt ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Handelsregister Online-Formular

 

Welche Unternehmen benötigen eine Handelsregisteranmeldung?

Unternehmen, die eine Handelsregisteranmeldung benötigen, sind in erster Linie solche, die als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) gelten. Dazu gehören insbesondere:

Kapitalgesellschaften:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Personengesellschaften mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb:

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft), sofern sie kaufmännische Geschäfte betreibt

Einzelkaufleute:

  • Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann nach HGB)

Gesellschaften bürgerlichen Rechts:

  • sofern im Grundbuch als Berechtigte oder als Eigentümer von Gesellschaftsanteilen verzeichnet

Diese Unternehmen sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet, um die Rechtsform und die Geschäftsführung öffentlich zu dokumentieren. Dies dient der Rechtssicherheit und der Information von Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit über die Existenz und Struktur des Unternehmens.

Es gibt jedoch auch Unternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen, wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende, Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten) . Diese Unternehmen unterliegen nicht den strengen Vorschriften des Handelsregisters und können ihre Geschäftstätigkeit oft mit weniger bürokratischem Aufwand ausführen.

Was ist bei einer Handelsregisteranmeldung zu beachten?

Bei einer Handelsregisteranmeldung in Deutschland sind mehrere wichtige Punkte zu beachten, um den Prozess reibungslos und korrekt durchzuführen:

Rechtsform und Name des Unternehmens: 

Vor der Anmeldung muss die Rechtsform des Unternehmens festgelegt sein, z.B. GmbH, AG, OHG, KG, etc. Der Unternehmensname sollte eindeutig sein und darf keine bereits eingetragenen oder geschützten Marken verletzen.

Satzung oder Gesellschaftsvertrag: 

Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) ist eine Satzung erforderlich, die durch einen Notar beurkundet sein muss. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der nicht zwingend notariell beurkundet sein muss, aber empfohlen wird.

Eintragungsinhalt: 

Die Handelsregisteranmeldung muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. Namen der Geschäftsführer oder Vorstände, Sitz des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals bei Kapitalgesellschaften, und bei Personengesellschaften die Namen der Gesellschafter.

Zuständiges Registergericht: 

Je nach Sitz des Unternehmens ist das entsprechende Registergericht zuständig. Die Anmeldung kann entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch (über das Online-Portal des Handelsregisters) erfolgen.

Notwendige Unterlagen: 

Neben der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag müssen oft auch weitere Dokumente wie eine Gesellschafterliste, eine Geschäftsführer- oder Vorstandsliste sowie ggf. ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals vorgelegt werden.

Gebühren: 

Für die Eintragung ins Handelsregister fallen Gebühren an, die je nach Art und Umfang der Eintragung variieren können. Diese müssen vor der Anmeldung entrichtet werden.

Veröffentlichung: 

Nach der Eintragung erfolgt eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger, um die Existenz und die wesentlichen Details des Unternehmens öffentlich bekannt zu machen.

Fortlaufende Pflichten: 

Nach der Eintragung im Handelsregister gibt es fortlaufende Pflichten, wie z.B. die Pflicht zur Führung von Büchern und zur Erstellung von Jahresabschlüssen, die je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens variieren können.

Es ist ratsam, sich vor der Handelsregisteranmeldung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad

Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.

Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940

Ihr Thorsten Glombik

Weiterführende Informationen

IHK Nord Westfalen – Eintragung ins Handelsregister
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen bietet umfassende Informationen zur Eintragung ins Handelsregister, einschließlich der Unterscheidung zwischen eintragungspflichtigen und freiwilligen Eintragungen sowie den rechtlichen Konsequenzen.

Für-Gründer.de – Handelsregistereintrag: Pflicht, Ablauf & Checkliste
Diese Seite erläutert den Ablauf der Handelsregistereintragung, beginnend mit der notariellen Beglaubigung bis zur elektronischen Einreichung beim Registergericht, und bietet eine praktische Checkliste für Gründer.

Juracademy – Das Handelsregister: Anmeldung und Eintragung
Juracademy bietet eine detaillierte Darstellung des Anmeldeverfahrens zum Handelsregister, einschließlich der einzureichenden Tatsachen, der Prüfung durch das Registergericht und der rechtlichen Wirkungen der Eintragung.