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Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit der Gründung, den Aktivitäten und der Auflösung sogenannter juristischer Personen. Es gibt hier verschiedene Rechtsformen, in denen sich juristische Personen organisieren können, wie zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und andere.
Der Notar betreut den Gründungsakt der Gesellschaft, die ihre Verhältnisse in einer Satzung regelt. Außerdem ist zum Beispiel auch die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern notariell zu besorgen.
Die Öffentlichkeit hat ein Informationsbedürfnis über die Verhältnisse und Rechtsbeziehungen in Unternehmen, wobei die Daten publiziert werden müssen. Diesbezüglich besorgt der Notar die Eintragungen in das Handelsregisterblatt, das beim zuständigen Registergericht geführt wird.
Weitere Informationen zum Handels- und Gesellschaftsrecht finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt eines der unten stehenden Datenblätter ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.
Ihre Dokumente im Überblick
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Handelsregister Online-Formular
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Gründung, Aktivitäten und Auflösung juristischer Personen
Juristische Personen, wie GmbHs und AGs, werden durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gegründet und müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Ihre Aktivitäten umfassen Geschäftstätigkeiten im Rahmen ihrer Satzung und unterliegen strengen rechtlichen und buchhalterischen Vorschriften. Die Löschung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, meist nach Abschluss der Liquidation, bei der alle Verbindlichkeiten beglichen und das Restvermögen verteilt wird. Die Liquidation wird im Handelsregister eingetragen und veröffentlicht. Nach Abschluss des Verfahrens wird die juristische Person aus dem Handelsregister gelöscht und existiert rechtlich nicht mehr.
Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Unternehmensformen, die je nach Größe, Haftungswunsch und Kapitalanforderungen gewählt werden können:
Einzelunternehmen (e.K.)
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person geführt, die unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Es ist einfach zu gründen und eignet sich besonders für kleine Betriebe und Selbstständige.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht, die gemeinsam ein Ziel verfolgen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe betreiben. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch. Sie eignet sich für Handelsunternehmen mit größerem Geschäftsumfang.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG besteht aus Komplementären, die unbeschränkt haften, und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. Sie ermöglicht flexible Kapitalbeteiligungen und eignet sich für größere Unternehmen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit mindestens einem Gesellschafter. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wodurch das private Vermögen der Gesellschafter geschützt wird. Sie ist weit verbreitet und flexibel.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, die mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden kann. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung bei geringem Kapitalbedarf, erfordert aber eine Gewinnrücklagenbildung.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Eigenkapital in Aktien zerlegt ist. Aktionäre haften nur mit ihrem Aktienkapital. Sie eignet sich besonders für große Unternehmen, die Kapital über den Aktienmarkt aufnehmen möchten.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die KGaA verbindet Elemente der KG und der AG. Es gibt sowohl Komplementäre, die unbeschränkt haften, als auch Aktionäre, deren Haftung auf ihre Aktien beschränkt ist. Sie ist für sehr große Unternehmen geeignet.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die PartG ist eine Personengesellschaft, die speziell für Freiberufler konzipiert wurde. Die Partner haften persönlich, jedoch können sie die Haftung für Berufsfehler beschränken. Sie eignet sich für Anwälte, Ärzte, Architekten und ähnliche Berufe.
Genossenschaft (eG)
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die auf Basis der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder fördert. Sie eignet sich besonders für gemeinschaftliche Projekte.
Welche Unternehmensformen müssen nicht im Handelsregister eingetragen werden?
In Deutschland gibt es einige Unternehmensformen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden müssen. Dazu gehören:
Kleingewerbetreibende
Kleingewerbetreibende, die keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Sie betreiben ein Gewerbe, das eher klein und überschaubar ist.
Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Steuerberater sind von der Eintragung ins Handelsregister befreit. Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus, die keine kaufmännische Organisation erfordert.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR, die von mindestens zwei Personen gegründet wird und keine kaufmännischen Geschäfte betreibt, muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Sie ist eine einfache Personengesellschaft.
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
Unternehmen, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sind ebenfalls von der Eintragungspflicht ins Handelsregister befreit, es sei denn, sie betreiben ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB.
Diese Unternehmensformen sind in der Regel nicht zur Veröffentlichung ihrer Geschäftsdaten verpflichtet und unterliegen weniger strengen rechtlichen Vorschriften als eingetragene Kaufleute oder Kapitalgesellschaften.
Registrierung von Vereinen
Die Registrierung von Vereinen in Deutschland unterscheidet sich grundlegend von der Eintragung von Unternehmen wie GmbHs oder AGs. Vereine verfolgen ideelle, gemeinnützige Ziele und müssen eine Satzung haben, die Zweck, Mitgliedschaftsregeln und die Verwendung der Vereinsmittel festlegt. Die Gründung erfolgt durch eine Versammlung, bei der die Satzung beschlossen und ein Vorstand gewählt wird. Die Eintragung in das Vereinsregister ist optional, bietet aber Vorteile wie Rechtsfähigkeit und bessere Vertretungsmöglichkeiten nach außen. Haftungstechnisch sind Vereinsmitglieder nur beschränkt oder gar nicht persönlich haftbar. Vereine können zeitlich unbegrenzt bestehen bleiben, eine Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Im Gegensatz dazu sind Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet und müssen zur Sicherstellung ihrer Rechtsfähigkeit zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Bei Unternehmen haften die Gesellschafter in der Regel nur mit ihren Einlagen. Sie unterliegen strengen buchhalterischen und rechtlichen Vorschriften, darunter die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses. Steuerlich sind Unternehmen der Körperschaftssteuer und ggf. der Gewerbesteuer unterworfen, während Vereine unter bestimmten Voraussetzungen als gemeinnützig anerkannt und steuerlich begünstigt werden können.
Fazit
Zusammenfassend lassen sich die unterschiedlichen rechtlichen Unternehmensformen in Deutschland in zwei Kategorien unterteilen: die Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie die Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG. Handelsgesellschaften werden durch notarielle Beurkundung gegründet, müssen ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegen strengen rechtlichen Vorschriften während ihres Bestehens. Die Auflösung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss nach Abschluss der Liquidation, wobei die Löschung aus dem Handelsregister folgt.
Im Gegensatz dazu gibt es Unternehmensformen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden müssen, wie Kleingewerbetreibende, Freiberufler, bestimmte GbRs und land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Diese Formen sind weniger formalisiert und unterliegen weniger strengen rechtlichen Vorgaben bezüglich der Veröffentlichung von Geschäftsdaten und der Buchhaltung.
Insgesamt bietet die Vielfalt der Unternehmensformen in Deutschland sowohl für große als auch für kleine Unternehmen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, die den individuellen Bedürfnissen und Geschäftszielen gerecht werden.
Einen Sonderfall stellen Vereine dar. Sie verfolgen ideelle, gemeinnützige Ziele und müssen eine Satzung haben, die Zweck, Mitgliedschaftsregeln und die Verwendung der Vereinsmittel festlegt. Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt hier optional, bietet jedoch Vorteile wie Rechtsfähigkeit und bessere Vertretungsmöglichkeiten nach außen
Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad
Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.
Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940
Ihr Thorsten Glombik