Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit der Gründung, den Aktivitäten und der Auflösung sogenannter juristischer Personen. Es gibt hier verschiedene Rechtsformen, in denen sich juristische Personen organisieren können, wie zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und andere.

Im Wesentlichen betreut der Notar den Gründungsakt der Gesellschaft, die ihre Verhältnisse in einer Satzung regelt. Außerdem ist die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern notariell zu besorgen.

Die Öffentlichkeit hat ein Informationsbedürfnis über die Verhältnisse und Rechtsbeziehungen in Unternehmen, wobei die Daten publiziert werden müssen. Diesbezüglich besorgt der Notar die Eintragungen in das Handelsregisterblatt, das beim zuständigen Handelsregistergericht geführt wird.

 

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen und dem Notariat per Mail (info@notar-gl.de) oder per Fax/Post zukommen zu lassen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Datenblatt GmbH Änderung in der Geschäftsführung

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Datenblatt GmbH Anteilsübertragung

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Datenblatt GmbH Satzungsänderung

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