Notargebühren in der Bundesrepublik Deutschland
Die Notargebühren richten sich nach dem Wert des Geschäfts und lassen sich über Tabellen ermitteln. Wichtig ist dabei, dass jeder zugelassene Notar in der Bundesrepublik Gebühren in derselben Höhe erheben muss, somit also keine Expresszuschläge oder Sonderpreise zum Anlocken von Kunden vereinbart werden können.
Typische Fälle für Notargebühren im Überblick
Notargebühren fallen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten an, bei denen eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich ist. Hier sind fünf typische Fälle:
- Kauf einer Immobilie: Beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Der Notar stellt sicher, dass alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind.
- Gründung einer GmbH: Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.
- Schenkungsverträge: Schenkungen von Immobilien oder größeren Vermögenswerten erfordern häufig eine notarielle Beurkundung, um rechtlich wirksam zu sein.
- Testament oder Erbvertrag: Für bestimmte Formen eines Testaments (z. B. ein öffentliches Testament) oder eines Erbvertrags ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
- Ehevertrag: Bei Eheverträgen, die vor oder während der Ehe geschlossen werden, ist eine notarielle Beurkundung notwendig, um die Vereinbarungen rechtswirksam zu machen.
In all diesen Fällen ist der Notar als neutraler Vermittler tätig und stellt sicher, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Kauf einer Immobilie
Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar fungiert dabei als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Seine Aufgabe besteht darin, beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts umfassend aufzuklären. Zunächst erstellt der Notar den Kaufvertrag auf Basis der Informationen, die ihm von beiden Seiten zur Verfügung gestellt werden. Der Vertrag enthält alle wesentlichen Vereinbarungen wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabedatum und etwaige Bedingungen. Im nächsten Schritt findet ein Beurkundungstermin statt, bei dem der Notar den Vertrag vorliest und etwaige Fragen klärt. Beide Parteien unterschreiben anschließend den Vertrag. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Der Notar übernimmt danach die Formalitäten zur Eintragung ins Grundbuch, damit der Eigentumsübergang rechtsverbindlich wird. Notargebühren fallen für die Beurkundung des Vertrags sowie für die Grundbuchänderung an.
Die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie richten sich nach dem Kaufpreis des Objekts und sind gesetzlich festgelegt. Nehmen wir an, der Kaufpreis einer Immobilie beträgt 300.000 Euro. In diesem Fall würden die Notargebühren zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro liegen.
Gründung einer GmbH
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Notar ebenfalls erforderlich. Um die Gründung rechtskräftig zu machen, muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag, auch „Satzung“ genannt, enthält grundlegende Bestimmungen über die Gesellschaft wie Name, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Gesellschafter. Der Notar prüft, ob der Vertrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Anschließend lädt er die Gründer zu einem Beurkundungstermin ein. Dort wird der Vertrag vorgelesen, erläutert und schließlich von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Erst nach der notariellen Beurkundung kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden, was Voraussetzung für ihre Rechtswirksamkeit ist. Der Notar übernimmt auch diese Anmeldung beim Handelsregister. Die Notargebühren decken sowohl die Erstellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags als auch die Anmeldung zum Handelsregister ab. Eine GmbH gilt erst als gegründet, wenn die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist.
Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer GmbH-Gründung hängen vom Stammkapital der Gesellschaft ab. Bei einem Standard-Stammkapital von 25.000 Euro fallen Notargebühren in Höhe von etwa 400 bis 600 Euro für die Beurkundung der Gründungsurkunde an. Zusätzlich kommen Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister hinzu, die sich auf rund 150 bis 200 Euro belaufen. Insgesamt kostet die notarielle Abwicklung einer GmbH-Gründung somit zwischen 550 und 800 Euro.
Schenkungsverträge
Schenkungen, insbesondere von Immobilien, müssen in Deutschland ebenfalls notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Eine Schenkung ist das Übertragen von Vermögenswerten ohne Gegenleistung. Typische Schenkungen, die notariell beglaubigt werden müssen, sind Grundstücke, Häuser oder Wohnungen. Der Schenkungsvertrag, der zwischen Schenker und Beschenktem geschlossen wird, regelt die Bedingungen der Schenkung. Der Notar informiert beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen einer Schenkung. Der Notar erstellt den Schenkungsvertrag, in dem alle wichtigen Vereinbarungen enthalten sind, und beurkundet diesen in einem gemeinsamen Termin mit den Parteien. Danach sorgt der Notar dafür, dass der Eigentumsübergang, falls es sich um Immobilien handelt, im Grundbuch vermerkt wird. Auch hier fallen Notargebühren an, die sich nach dem Wert der Schenkung richten.
Bei Schenkungen richtet sich die Höhe der Notargebühren nach dem Wert des zu verschenkenden Vermögens. Wird beispielsweise eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro verschenkt, liegen die Notargebühren für die Erstellung und Beurkundung des Schenkungsvertrags bei rund 1000 bis 1.500 Euro.
Testament oder Erbvertrag
Ein Testament oder ein Erbvertrag regelt den Nachlass einer Person nach ihrem Tod. Um Rechtsstreitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden, ist es oft ratsam, ein Testament oder einen Erbvertrag notariell beurkunden zu lassen. Insbesondere bei komplizierten Erbsituationen (z. B. Patchwork-Familien) oder größeren Vermögen ist dies sinnvoll. Ein Erbvertrag, der zwischen der testierenden Person und den Erben geschlossen wird, stellt eine verbindliche Vereinbarung dar, die nicht einseitig geändert werden kann. Der Notar sorgt dafür, dass das Testament oder der Erbvertrag alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und klärt die testierende Person über die möglichen rechtlichen Konsequenzen auf. Notargebühren fallen für die Erstellung des Testaments an. Der Vorteil der notariellen Beurkundung besteht darin, dass das Dokument später direkt vom Nachlassgericht anerkannt wird und somit weniger bürokratische Hürden bestehen.
Die Notarkosten für die Erstellung und Beurkundung eines Testaments oder Erbvertrags hängen vom Wert des Vermögens ab, das vererbt werden soll. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro betragen die Notargebühren für die Beurkundung eines Testaments etwa 1.800 Euro. Wird stattdessen ein Erbvertrag geschlossen, fallen Kosten von etwa 2500 € an.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag regelt die finanziellen Verhältnisse zwischen Ehepartnern und kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag, wenn beide Partner unterschiedliche Vermögensverhältnisse oder berufliche Pläne haben (z. B. einer ist selbstständig, der andere angestellt). Zu den häufigsten Regelungen in Eheverträgen gehören der Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), der Unterhalt im Falle einer Trennung sowie der Versorgungsausgleich für Rentenansprüche. Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden, damit er rechtswirksam ist. Der Notar erklärt den Ehepartnern die rechtlichen Auswirkungen und stellt sicher, dass der Vertrag fair und im gegenseitigen Einvernehmen erstellt wird. Falls Kinder geplant sind oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sich ändern, kann der Ehevertrag angepasst werden. Notargebühren fallen für die Beurkundung des Ehevertrags an. Ein solcher Vertrag schützt beide Parteien vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen im Falle einer Scheidung.
Die Notargebühren für die Beurkundung eines Ehevertrags orientieren sich am Vermögen der Ehepartner. Bei einem Gesamtvermögen von 200.000 Euro betragen die Kosten für die notarielle Beurkundung etwa 1000 Euro. Sollte der Vertrag später angepasst werden, können zusätzliche Gebühren für die Änderung des Vertrags anfallen.
Weitere Fälle für Notargebühren
Notargebühren können in vielen weiteren Fällen anfallen, wie etwa bei der Beglaubigung von Unterschriften, der Beurkundung von Grundstücksteilungen, bei Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Auch bei Adoptionsverfahren oder der Beurkundung von Scheidungsfolgenvereinbarungen ist ein Notar erforderlich. Zudem fallen Notargebühren bei der Beurkundung von Darlehensverträgen, vor allem bei Immobilienfinanzierungen, und bei Abtretungserklärungen im Zusammenhang mit Sicherheiten an. Jeder dieser Fälle erfordert eine professionelle Prüfung und Beurkundung, um die Rechtswirksamkeit zu garantieren.
Fazit: Notargebühren – Wichtige Kosten für rechtliche Sicherheit
Notargebühren fallen in vielen wichtigen Rechtsgeschäften an und garantieren die Rechtssicherheit und Wirksamkeit von Verträgen und Vereinbarungen. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich in der Regel nach dem Wert des Gegenstands der Beurkundung, wie etwa beim Kauf einer Immobilie, einer Schenkung oder einer GmbH-Gründung. Die Gebühren dienen nicht nur der eigentlichen Beurkundung, sondern decken oft auch zusätzliche Leistungen wie den Vollzug der Urkunden ab. Auch wenn Notargebühren teilweise als hoch empfunden werden, sind sie essentiell, um komplexe Rechtsgeschäfte transparent und rechtlich verbindlich zu gestalten. Der Notar stellt sicher, dass alle Beteiligten die Konsequenzen ihrer Entscheidungen verstehen und schützt somit vor zukünftigen Streitigkeiten und finanziellen Risiken. Die Investition in einen Notar zahlt sich durch langfristige Rechtssicherheit aus.
Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad
Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.
Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940
Ihr Thorsten Glombik