Beratung zur Handelsregisteranmeldung

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online

Inhaltsverzeichnis

Welche Unternehmen benötigen eine Handelsregisteranmeldung?
Was ist bei einer Handelsregisteranmeldung zu beachten?
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen

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Der Notar berät Sie, welche Unterlagen zur Handelsregisteranmeldung benötigt werden, trägt diese zusammen und stellt den Antrag nebst Nachweisen beim zuständigen Handelsregistergericht.

Weitere Informationen zu Handelsregisteranmeldungen finden sich im unteren Bereich dieses Textes. Alternativ können Sie direkt das unten stehende Datenblatt ausfüllen und so ohne Umwege eine Beratung in die Wege leiten.

Ihre Dokumente im Überblick

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir bitten Sie, zur Erleichterung des Ablaufs das nachstehende Datenblatt möglichst vollständig auszufüllen. Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. Auf Basis Ihrer Angaben wird dann Ihr individueller Urkundsentwurf erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Handelsregister Online-Formular

 

Welche Unternehmen benötigen eine Handelsregisteranmeldung?

Unternehmen, die eine Handelsregisteranmeldung benötigen, sind in erster Linie solche, die als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) gelten. Dazu gehören insbesondere:

Kapitalgesellschaften:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Personengesellschaften mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb:

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft), sofern sie kaufmännische Geschäfte betreibt

Einzelkaufleute:

  • Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann nach HGB)

Gesellschaften bürgerlichen Rechts:

  • sofern im Grundbuch als Berechtigte oder als Eigentümer von Gesellschaftsanteilen verzeichnet

Diese Unternehmen sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet, um die Rechtsform und die Geschäftsführung öffentlich zu dokumentieren. Dies dient der Rechtssicherheit und der Information von Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit über die Existenz und Struktur des Unternehmens.

Es gibt jedoch auch Unternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen, wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende, Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten) . Diese Unternehmen unterliegen nicht den strengen Vorschriften des Handelsregisters und können ihre Geschäftstätigkeit oft mit weniger bürokratischem Aufwand ausführen.

Was ist bei einer Handelsregisteranmeldung zu beachten?

Bei einer Handelsregisteranmeldung in Deutschland sind mehrere wichtige Punkte zu beachten, um den Prozess reibungslos und korrekt durchzuführen:

Rechtsform und Name des Unternehmens: 

Vor der Anmeldung muss die Rechtsform des Unternehmens festgelegt sein, z.B. GmbH, AG, OHG, KG, etc. Der Unternehmensname sollte eindeutig sein und darf keine bereits eingetragenen oder geschützten Marken verletzen.

Satzung oder Gesellschaftsvertrag: 

Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) ist eine Satzung erforderlich, die durch einen Notar beurkundet sein muss. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der nicht zwingend notariell beurkundet sein muss, aber empfohlen wird.

Eintragungsinhalt: 

Die Handelsregisteranmeldung muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. Namen der Geschäftsführer oder Vorstände, Sitz des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals bei Kapitalgesellschaften, und bei Personengesellschaften die Namen der Gesellschafter.

Zuständiges Registergericht: 

Je nach Sitz des Unternehmens ist das entsprechende Registergericht zuständig. Die Anmeldung kann entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch (über das Online-Portal des Handelsregisters) erfolgen.

Notwendige Unterlagen: 

Neben der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag müssen oft auch weitere Dokumente wie eine Gesellschafterliste, eine Geschäftsführer- oder Vorstandsliste sowie ggf. ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals vorgelegt werden.

Gebühren: 

Für die Eintragung ins Handelsregister fallen Gebühren an, die je nach Art und Umfang der Eintragung variieren können. Diese müssen vor der Anmeldung entrichtet werden.

Veröffentlichung: 

Nach der Eintragung erfolgt eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger, um die Existenz und die wesentlichen Details des Unternehmens öffentlich bekannt zu machen.

Fortlaufende Pflichten: 

Nach der Eintragung im Handelsregister gibt es fortlaufende Pflichten, wie z.B. die Pflicht zur Führung von Büchern und zur Erstellung von Jahresabschlüssen, die je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens variieren können.

Es ist ratsam, sich vor der Handelsregisteranmeldung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad

Ihre Belange liegen uns am Herzen. Seit 1. Juli 2021 bin ich Amtsnachfolger des Notars Andreas Lämmle in Nagold. Seitdem stehen mein Team und ich für Sie und Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie finden mein Notariat in der Hirschstraße 6 in 72202 Nagold. Seit dem 6. April 2022 führe ich zudem regelmäßig auswärtige Sprechtage im Forum König-Karls-Bad in der König-Karl-Straße 1 in 75323 Bad Wildbad durch.

Anfragen für einen Beurkundungstermin oder eine Besprechung richten Sie bitte per E-Mail an info@notar-gl.de oder telefonisch unter 07452 / 7904940

Ihr Thorsten Glombik

Weiterführende Informationen

IHK Nord Westfalen – Eintragung ins Handelsregister
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen bietet umfassende Informationen zur Eintragung ins Handelsregister, einschließlich der Unterscheidung zwischen eintragungspflichtigen und freiwilligen Eintragungen sowie den rechtlichen Konsequenzen.

Für-Gründer.de – Handelsregistereintrag: Pflicht, Ablauf & Checkliste
Diese Seite erläutert den Ablauf der Handelsregistereintragung, beginnend mit der notariellen Beglaubigung bis zur elektronischen Einreichung beim Registergericht, und bietet eine praktische Checkliste für Gründer.

Juracademy – Das Handelsregister: Anmeldung und Eintragung
Juracademy bietet eine detaillierte Darstellung des Anmeldeverfahrens zum Handelsregister, einschließlich der einzureichenden Tatsachen, der Prüfung durch das Registergericht und der rechtlichen Wirkungen der Eintragung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung im Handelsregister?

Die Eintragung dauert üblicherweise zwei bis vier Wochen. Entscheidend sind die Bearbeitungszeiten des Registergerichts und die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen Nachweise oder bestehen Rückfragen, verzögert sich das Verfahren. Eine sorgfältige Vorbereitung durch den Notar beschleunigt den Ablauf und vermeidet zeitintensive Korrekturen.

Welche Änderungen (z. B. Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen) müssen zwingend im Handelsregister angemeldet werden?

Anmeldepflichtig sind Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Sitzverlegungen und Prokuraerteilungen. Diese Transparenz gewährleistet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Unterbleibt die Meldung, drohen Ordnungsgelder und mögliche Vertragsrisiken. Das Registergericht stellt sicher, dass Unternehmensdaten aktuell bleiben. Der Notar begleitet die erforderlichen Schritte und übermittelt die Anmeldung rechtssicher in digitaler Form.

Kapitaländerungen – Welche Unterlagen sind für eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung erforderlich?

Benötigt werden ein notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss, aktualisierte Gesellschafterlisten und Einzahlungsnachweise. Bei Kapitalherabsetzungen sind Gläubigerschutzmaßnahmen vorgesehen. Alle Dokumente werden vom Notar erstellt, geprüft und elektronisch eingereicht. Fehlende Nachweise führen zur Zurückweisung der Anmeldung. Eine sorgfältige Vorbereitung sichert eine reibungslose und rechtlich wirksame Kapitaländerung im Handelsregister.

Vertretungsbefugnis & Unterschrift – Wer ist zur Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung berechtigt?

Grundsätzlich sind die vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Vorstände unterschriftsberechtigt. Auch Prokuristen oder Bevollmächtigte können handeln, sofern eine notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt. Der Notar prüft die Vertretungsbefugnis und sorgt für die erforderliche Form. Erst nach erfolgreicher Beglaubigung reicht er die Anmeldung digital beim zuständigen Handelsregistergericht ein.

Kann die Handelsregisteranmeldung vollständig digital über den Notar erfolgen?

Ja, seit 2022 ist die digitale Handelsregisteranmeldung mit Videobeurkundung möglich. Dafür benötigen Beteiligte ein gültiges Ausweisdokument mit eID-Funktion sowie entsprechende Technik. Der Notar erstellt die Urkunde online und übermittelt die Anmeldung elektronisch. Dieses Verfahren spart Zeit und ermöglicht eine flexible, ortsunabhängige Abwicklung des Gründungsvorgangs.

Welche Auswirkungen hat das MoPeG auf die Eintragung von Personengesellschaften?

Das MoPeG (MoPeG steht für Gesetz zur “Modernisierung des Personengesellschaftsrechts”) führt ab 1. Januar 2024 ein Gesellschaftsregister ein. Besonders die GbR wird dadurch betroffen: Für bestimmte Geschäfte, etwa Immobilienerwerb, ist künftig ein Registereintrag erforderlich. So entsteht mehr Transparenz im Rechtsverkehr. Bestehende Gesellschaften sollten frühzeitig prüfen, ob eine Eintragung notwendig wird.

Wo und in welcher Form werden Handelsregistereintragungen veröffentlicht?

Eintragungen erscheinen im elektronischen Handelsregister und sind öffentlich online zugänglich. Die Bekanntmachung übernimmt das Registergericht automatisch nach erfolgter Eintragung. Veröffentlicht werden unter anderem Firma, Sitz, Vertretungsorgane und Änderungen. Diese Transparenz gewährleistet Rechtssicherheit und ermöglicht Geschäftspartnern eine verlässliche Prüfung der aktuellen Unternehmensdaten.

Was passiert, wenn eine Handelsregisteranmeldung unvollständig oder fehlerhaft eingereicht wird?

Das Registergericht fordert fehlende Unterlagen nach oder weist die Anmeldung zurück. Häufige Fehler sind falsche Firmennamen, unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise. Solche Mängel verzögern den Eintrag erheblich. Der Notar prüft alle Unterlagen sorgfältig vorab, um Fehlerquellen auszuschließen und den Prozess reibungslos zu gestalten.

Welche Unterschiede bestehen bei der Handelsregisteranmeldung von UG, GmbH und AG?

Die UG kann mit geringem Kapital gegründet werden, muss aber Rücklagen bilden. Die GmbH verlangt mindestens 25.000 Euro Stammkapital, die AG sogar 50.000 Euro sowie einen Aufsichtsrat. Diese Kapital- und Strukturvorgaben bestimmen die Anforderungen bei der Handelsregisteranmeldung und wirken sich auf Formalitäten und Kosten aus.

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Im Unternehmensalltag sind rechtssichere Strukturen und klare Verträge unverzichtbar.
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korrekt umgesetzt werden und Ihre Gesellschaftsstruktur langfristig Bestand hat.