Vor Ort in Nagold und Bad Wildbad oder online
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Bauträgerkaufvertrag?
Was macht ein Bauträger?
Was steht im Bauträgervertrag?
Worauf sollte ich beim Abschluss eines Bauträgervertrages besonders achten?
Welche Vorteile bietet ein Bauträgervertrag?
Warum muss ein Bauträgervertrag notariell beurkundet werden?
Ist ein Bauträgervertrag ein klassischer Kaufvertrag?
Fazit
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Der Erwerb einer Immobilie vom Bauträger ist eine beliebte Form des Immobilienkaufs in Deutschland. Dabei schließt der Käufer mit dem Bauträger einen sogenannten Bauträgerkaufvertrag ab. Doch was genau beinhaltet dieser Vertrag? Welche Besonderheiten und Risiken gilt es zu beachten? Und wie grenzt sich dieser Vertragstyp von anderen Immobilienkaufverträgen ab? In diesem Artikel beantworten wir umfassend die wichtigsten Fragen zum Thema Bauträgerkaufvertrag.
Was ist ein Bauträgerkaufvertrag?
Ein Bauträgerkaufvertrag ist ein spezieller Kaufvertrag, bei dem der Käufer nicht nur ein Grundstück oder eine Immobilie erwirbt, sondern zugleich auch den Bau oder die Errichtung eines Gebäudes durch den sogenannten Bauträger in Auftrag gibt. Es handelt sich dabei rechtlich um eine Verbindung aus Kaufvertrag und Werkvertrag, die in Deutschland besondere gesetzliche Anforderungen erfüllen muss.
Was macht ein Bauträger?
Ein Bauträger ist ein Unternehmen oder eine Person, die auf einem eigenen oder fremden Grundstück ein Bauvorhaben plant, durchführt und die fertige Immobilie an Dritte verkauft. Der Bauträger ist dabei für alle Aspekte des Bauprojekts verantwortlich: von der Planung über die Einholung von Genehmigungen bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe der Immobilie an den Käufer.
Typische Aufgaben eines Bauträgers:
- Erwerb oder Bereitstellung des Grundstücks
- Planung und Organisation des Bauprojekts
- Beauftragung von Architekten und Bauunternehmen
- Einholung von Baugenehmigungen
- Koordination und Überwachung der Bauarbeiten
- Verkauf der Immobilie an Erwerber
Was steht im Bauträgervertrag?
Der Bauträgerkaufvertrag ist eine Kombination aus Kaufvertrag (für das Grundstück bzw. den Miteigentumsanteil) und Werkvertrag (für die Bauleistungen). Der Vertrag regelt somit sowohl den Eigentumsübergang als auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerks.
Wichtige Inhalte eines Bauträgervertrags:
- Genaue Beschreibung des Grundstücks oder Miteigentumsanteils
- Detaillierte Baubeschreibung mit Materialien, Ausführung, Ausstattung
- Zeitplan bzw. Fertigstellungsfristen
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Mängelbeseitigung
- Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käufers
Abgrenzung zu klassischen Kaufverträgen: Während klassische Kaufverträge nur den Erwerb einer bestehenden Immobilie regeln, beinhaltet der Bauträgervertrag auch die Bauverpflichtung. Es handelt sich also nicht um einen reinen Immobilienkauf, sondern um einen umfassenden Leistungs- und Übertragungsvertrag.
Worauf sollte ich beim Abschluss eines Bauträgervertrages besonders achten?
Da Bauträgerverträge komplex sind und hohe finanzielle Risiken bergen, sollten Erwerber den Vertrag ausführlich prüfen (lassen).
Welche Vorteile bietet ein Bauträgervertrag?
Trotz der Komplexität bietet der Bauträgerkaufvertrag für viele Erwerber erhebliche Vorteile. Gerade wer wenig Erfahrung mit Bauprojekten hat, profitiert vom “Alles-aus-einer-Hand”-Prinzip.
Vorteile im Überblick:
- Kombination aus Grunderwerb und Bauleistung in einem Vertrag
- Kein Aufwand für Planung und Koordination der Bauarbeiten
- Gesetzliche Schutzvorschriften wie MaBV, Auflassungsvormerkung
- Häufig geringerer Preis gegenüber selbst organisierten Einzelgewerken
Vergleich zum Kauf einer Bestandsimmobilie: Bei Bestandsimmobilien entfällt die Wartezeit auf den Bau, allerdings besteht kein Einfluss auf Grundriss oder Ausstattung. Der Bauträgervertrag erlaubt oft mehr Individualität.
.
Warum muss ein Bauträgervertrag notariell beurkundet werden?
Wie alle Grundstückskaufverträge unterliegt auch der Bauträgervertrag der Pflicht zur notariellen Beurkundung. Dies dient dem Schutz beider Parteien und schafft Rechtssicherheit.
Gründe für die notarielle Beurkundung:
- Erklärung komplexer rechtlicher Inhalte durch eine neutrale Instanz
- Sicherstellung der Wirksamkeit des Vertrags gemäß § 311b BGB
- Absicherung gegen Übervorteilung
Unterschied zur privaten Bauvereinbarung: Eine rein privatschriftliche Vereinbarung über ein Bauprojekt hat keine rechtliche Verbindlichkeit in Bezug auf den Eigentumsübergang. Nur durch notarielle Beurkundung kann Eigentum rechtswirksam übertragen werden.
Ist ein Bauträgervertrag ein klassischer Kaufvertrag?
Nein, der Bauträgerkaufvertrag ist kein reiner Kaufvertrag, sondern ein sogenannter Verbundvertrag, bestehend aus Kaufvertrag (für das Grundstück) und Werkvertrag (für die Bauleistung). Dadurch ergeben sich spezifische rechtliche Konsequenzen.
Kennzeichen des Bauträgervertrags:
- Kauf eines unbebauten oder teilbebauten Grundstücks
- Verpflichtung des Bauträgers zur schlüsselfertigen Herstellung eines Bauwerks
- Ratenzahlung nach Baufortschritt gemäß MaBV
Fazit: Klarheit schaffen durch Prüfung und Beratung
Ein Bauträgerkaufvertrag bietet Käufern eine komfortable Möglichkeit, Eigentum an einem neu errichteten Objekt zu erwerben, ohne sich selbst um Planung, Genehmigung und Bauausführung kümmern zu müssen. Die Kombination aus Kauf- und Werkvertrag bringt jedoch auch Komplexität und besondere rechtliche Anforderungen mit sich.
Wer einen Bauträgervertrag eingeht, sollte diesen nicht nur als Kaufvertrag verstehen, sondern als umfassendes Regelwerk, das sorgfältig geprüft und verstanden werden muss. Insbesondere die Baubeschreibung, Zahlungsmodalitäten und Absicherung durch notarielle Beurkundung sind zentrale Aspekte, auf die käuferseitig großer Wert gelegt werden sollte.
Weiterführende Informationen
Dr. Klein – „Bauträgervertrag: Was muss ich wirklich wissen?“
Gibt eine prägnante Erklärung, warum ein Bauträgervertrag eine notarielle Beurkundung braucht und was darin geregelt sein sollte: Dr.Klein
Bauherren-Schutzbund e.V. – „Der Bauträgervertrag“
Erläutert insbesondere die Bedeutung der Auflassungsvormerkung und die erforderlichen Vertragsbestandteile bei Neubauwohnungen: Bauherren-Schutzbund
Arnoul, Möller & Plantiko – „Der Bauträgervertrag ausführlich erklärt“
Geht ins Detail, insbesondere in Bezug auf Zahlungspläne nach Baufortschritt gemäß MaBV: Arnoul, Möller & Plantiko
Häufige Fragen
Wer zahlt die Erschließungskosten – und wie sind sie im Vertrag geregelt?
Die Erschließungskosten sollten ausdrücklich im Bauträgervertrag geregelt sein. Käufer sollten prüfen, ob alle öffentlichen und privaten Erschließungskosten enthalten sind. Falls nicht, drohen später hohe Nachzahlungen. Eine klare, schriftliche Vereinbarung schützt vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen beim Kauf der Immobilie.
Was passiert bei Baumängeln – Rücktritt, Aufrechnung, Bürgschaft?
Baumängel berechtigen zunächst zur Nachbesserung. Erst wenn der Bauträger diese verweigert oder sie fehlschlägt, können Käufer die Mängel mindernd geltend machen oder Schadensersatz verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei einem erheblichen Mangel und nach erfolgloser Fristsetzung zur Nachbesserung möglich. Die vertraglich vereinbarte Bürgschaft (z. B. nach § 7 MaBV) schützt Käufer vor dem Insolvenzrisiko des Bauträgers. Sie ermöglicht die Rückzahlung bereits geleisteter Raten oder die Fertigstellung des Bauvorhabens, sichert aber nicht automatisch jeden Mangelanspruch. Eine Aufrechnung wegen Mängeln muss separat geprüft und vertraglich geregelt sein.
Wer trägt das Risiko bei Zahlungs‑ oder Bauverzug?
Verzögert sich Bau oder Übergabe, trägt der Bauträger meist das Risiko, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Käufer können unter bestimmten Bedingungen Zahlungen zurückhalten, müssen aber Vertragsklauseln zu Verzugs- und Bereitstellungszinsen genau prüfen, um unerwartete finanzielle Belastungen durch Bankkosten zu vermeiden.
Welche Klauseln sind rechtlich unwirksam oder „kleingedruckte Fallen“?
Unwirksam sind beispielsweise Klauseln, die Käufer unangemessen benachteiligen, etwa Pauschalfristen ohne Fälligkeitsregelung oder Vorbehalte „oder gleichwertig“. Auch unklare Preisänderungsvorbehalte oder zu weitreichende Vollmachten zu Lasten der Käufer sollten vermieden werden. Eine fachkundige Prüfung vor der Unterzeichnung schützt vor überraschenden Kosten und Rechtsnachteilen.
Was beinhaltet eine Freistellungserklärung bzw. Grundschuldsicherung?Die
Freistellungserklärung verpflichtet die Bank des Bauträgers, das Grundstück nach vollständiger Kaufpreiszahlung belastungsfrei zu stellen. Dies verhindert fremde Grundpfandrechte auf der Immobilie, reduziert das Insolvenzrisiko für den Käufer und ermöglicht die reibungslose Eigentumsumschreibung, was für die Finanzierung und Rechtssicherheit essenziell ist.

